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   OVG Bremen, 11.03.1991 - 1 T 2/91   

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https://dejure.org/1991,8768
OVG Bremen, 11.03.1991 - 1 T 2/91 (https://dejure.org/1991,8768)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.03.1991 - 1 T 2/91 (https://dejure.org/1991,8768)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. März 1991 - 1 T 2/91 (https://dejure.org/1991,8768)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Abwehr schwerer Nachteile; Normenkontrollverfahren; Normenkontrollklage; Wahlverfahren ; Wahl des Deichamts; Briefwahl

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00

    Kampfhundeverordnung (Maulkorb- und Leinenzwang); einstweiliger Rechtsschutz -

    Bei Prüfung dieser Voraussetzungen ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. NVwZ-RR 1992, 154 f.) ein strengerer Maßstab anzulegen als im Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO.
  • VGH Hessen, 15.11.1993 - 2 NG 1666/93

    Normenkontrolle einer Zuständigkeitsanordnung in Beihilfeangelegenheiten - kein

    Die Entscheidung über einen derartigen Antrag hängt nach der ständigen Rechtsprechung der mit Normenkontrollsachen befaßten Verwaltungsgerichte (vgl. beispielsweise die Beschlüsse des OVG Saarland vom 6. Juli 1992 - 1 Q 1/92 -, DÖV 1992, 1019, des VGH Mannheim vom 23. März 1992 - 1 S 2551/91 -, VBlBW 1992, 307, des OVG Bremen vom 11. März 1991 - 1 T 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 154, und des Hess. VGH vom 22. Mai 1986 - 6 NG 733/86 - sowie Schenke, DVBl 1979, 169, 172 f., jeweils mit weiteren Nachweisen) von einer Abwägung der Folgen ab, die eintreten würden, wenn im einen Falle eine einstweilige Anordnung nicht erginge, auf den Normenkontrollantrag aber die Ungültigkeit der Norm festgestellt würde, und im anderen Falle die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber in der Hauptsache erfolglos bliebe.
  • VG Düsseldorf, 24.09.2009 - 8 L 1468/09

    Erbentagswahlen des Deichverbandes Mehrum können am 1. Oktober stattfinden

    Anders offenbar in dem der Entscheidung des OVG Bremen (Beschluss vom 11. März 1991 1 T 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 154) zugrunde liegenden Fall.
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